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Datenschutz & DSGVO

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Dies ist keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu Unternehmensspezifischem Datenschutz, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwaltes.

Die Eingabe privater Daten in .eldat-Dokumenten ist nicht zwingend erforderlich. Die Verantwortung über die Verwendung von personenbezogenen Daten liegt bei dem Verarbeiter (Sender und Empfänger) dieser Daten.

Mit .eldat-Dokumenten ist es möglich, wie auch mit sämtlichen anderen digitalen und analogen Medien, personenbezogene Daten zu speichern und zu übertragen (vlg. Abs 15 Datenschutz-Grundverordnung 2016).

.eldat beinhalten Felder für Namen, Telefonnummern, KFZ-Kennzeichen oder Ähnliches. Diese Daten können als personenbezogene Daten (§3 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz) bezeichnet werden, wenn es sich um das private Telefon oder das private Kraftfahrzeug handelt.

Werden personenbezogene Daten übermittelt, ist das landesspezifische Datenschutzgesetz anzuwenden. Bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.

language Länderübergreifend

Versenden Sie .eldat-Dateien über Ländergrenzen, sind die Datenschutzrichtlinien im jeweiligen Land zu beachten.

Absatz 101 der Datenschutz-Grundverordnung sagt sinngemäß, dass personenbezogene Daten nur dann in Drittländern bekannt gemacht werden dürfen, wenn die Grundsätze der Dokumente auch im Ausland befolgt werden (vgl. Art. 6 Bundesgesetz über den Datenschutz (Schweiz), § 4b Datenschutzgesetz (Deutschland), § 12 Datenschutzgesetz 2000 (Österreich)).