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Verschlüsselung von .eldat-Dokumenten

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Das KWF stellt den Standard zur Datenübertragung zur verfügung. Um keine Partei bei dem Versand von .eldat Dokumenten zu benachteiligen ist die Verschlüsselung von .eldat-Dokumenten keine Pflicht. Die Parteien können selber entscheiden, ob sie eine Verschlüsselung nutzen.

Eine Verschlüsselung ist eine Konvertierung von einer lesbaren, in nicht lesbare Form. Hierzu wird ein Dokument elektronisch auf dem System der sendenden Partei verschlüsselt (unleserlich gemacht). Diese verschlüsselte Datei wird an den Empfänger gesendet. Der Empfänger entschlüsselt diese Datei auf seinem System und erhält somit das Dokument in Klartext. Hierfür ist ein “Schlüssel” des Senders nötig.

Diese Ende-zu-Ende Verschlüsselung stellt sicher, dass das Dokument während der Übertragung nicht gelesen oder verändert wurde. Außerdem wird sichergestellt, dass nur Inhaber des geheimen Schlüssel die Nachricht in Klartext lesen können.

Es gibt zahlreiche Verfahren .eldat-Dokumente zu verschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger der Nachricht die Möglichkeit hat, die Dokumente zu entschlüsseln.

Möchten Sie eine Verschlüsselung der Daten nutzen, vereinbaren Sie mit ihren Geschäftspartnern ein Verfahren, dass jeder technisch unterstützen kann.